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Der Zentralstaat

Schweden ist ein Zentralstaat mit gewissen förderalen Zügen. Es gibt nur eine "reichseinheitliche" Rechtssprechung, eine Polizei, einheitliche Normen für die Bildung, die gesundheitliche Versorgung und so weiter. Aber im Gegensatz zu Deutschland haben die 290 Kommunen eine sehr starke Stellung. Vereinfacht gesagt füllen sie die staatlichen Normen mit Leben. Die Kommunen und ihre Zuordnung zu den Län

Der Aufbau der Gesellschaft ist also "zweigleisig". Auf der einen Seite haben wir den Staat mit dem Reichstag, der Regierung und den Ministerien samt allen anderen staatlichen Behörden (die Ministerien dürfen den ihn thematisch zugeordneten Behörden keine Weisungen geben - sogenannte "Ministersteuerung" ist in Schweden illegal!).

Der Staat ist in den Provinzen (Län) durch einundzwanzig Provinzverwaltungen (Länsstyrelser) samt per Län jeweils einem Landeshauptmann (Länshövding) präsentiert. Die Provinzverwaltungen haben auch in gewissem Umfang gerichtliche Kompetenzen, sprich die Machtteilung zwischen Exekutive und Judikative ist in Schweden nicht hundertprozentig (ein anderes Beispiel: die Schöffen für die Gerichte des Landes werden von den Parteien auserkoren!). Übrigens: wenn man im Schwedischem von "Staat" spricht, meint man ausdrücklich die zentralen Macht- und Verwaltungsstrukturen (staatlich vs. kommunal). Ist übergreifend vom Staat im deutschem Sinne die Rede, spricht man von der Gesellschaft ("Samhället").