Diese Website verwendet zur Verbesserung der Funktionalität Cookies.

Arbeitslosengeld

Es gibt also keine obligatorische Arbeitslosenversicherung. Freiwillig kann man sich bei einer der zahlreichen A-Kassen versichern, solange die für die Branche, in der man tätig ist, verantwortlich ist. Der Beitrag zur A-Kasse richtet sich nicht nach dem Einkommen der Versicherten, sondern nach dem Risiko für Arbeitslosigkeit innerhalb der Branche, welche die A-Kasse vertritt. So zahlt eine Reinigungskraft cirka viermal so viel Beitrag wie ein Arzt. 55 % aller Arbeitslosen erhalten Geld von einer A-Kasse. Diese Leistungen sind jedoch nicht immer existenzsichernd (siehe unten). Die meisten A-Kassen gehören einer Gewerkschaft, aber inzwischen muss man nicht mehr der Gewerkschaft beitreten, um sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Darüber hinaus gibt es auch eine A-Kasse für Kleinunternehmer (inklusive derer die man in Deutschland als Freiberufler bezeichnet). Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung variieren erheblich und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die A-Kassen erhalten aber auch staatliche Zuschüsse. Ihre Gelder verwalten sie selbstständig. Die Regeln für Arbeitslosengeld sind aber einheitlich. Man muss ein Jahr Mitglied der A-Kasse gewesen sein, davon mindesten ein halbes Jahr voll zahlend und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Die letztgenannte Forderung wird vom staatlichen Arbeitsamt durchgesetzt.

Theoretisch erhält man nach fünf Arbeitstagen Karenzzeit 80 Prozent seines Bruttolohnes. Praktisch sind das nach der Karenzperiode, in der man Null Komma nichts bekommt, mindestens 320 SEK per Arbeitstag aber maximal 680 SEK ("Einkommensdach") unter normalerweise maximal 60 Wochen. Dieses Einkommen wird versteuert. Legt man eine Monat 21 Arbeitstage zu Grunde, sind dass also monatlich maximal rund 10.000 SEK netto, also 1.064 €. Minimal etwa 4.700 SEK ( 500 €). Damit kommt man in Schweden nicht weit. Reicht das Geld nicht zum Leben und ist eventuell Erspartes aufgebraucht, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Wer nicht (oder nicht lange genug) in die A-Kasse eingezahlt hat, muss von Anfang an zum "Socialen".